REVUS TOP
Fungizid
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Ware mit neuer Gebrauchsanleitung ab 2024
Für dieses Mittel werden ab 1. September 2025 gemäß Verordnung (EU) 2024/197 (21. ATP) eine neue, strengere Gefahrstoff-Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung verpflichtend. Hinzu kommt die Kennzeichnung H351 (Kann vermutlich Krebs erzeugen) sowie entsprechende Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Anwenders.
Syngenta möchte vermeiden, dass Lagerbestände nach dem Übergangszeitraum umetikettiert werden müssen und produziert bereits Ware mit neuer, strengerer Kennzeichnung auf dem Etikett.
Zum Download stellen wir die aktuelle Produktinformation mit der neuen Kennzeichnung zur Verfügung.
Nach Ende des Übergangzeitraums (1. September 2025) darf das Produkt nur noch mit der neuen Kennzeichnung verkauft werden.