Falls ein vorzeitiger Umbruch von mit ELUMIS behandelten Maisbeständen erforderlich wird, kann auf diesen Flächen 4 Wochen nach der Anwendung und nach vorherigem Pflügen erneut Mais nachgebaut werden.
Im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge erlaubt der unter üblichen Bodentemperatur- und -feuchtigkeitsverhältnissen nahezu vollständige Abbau der Wirkstoffe im Boden nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung von ELUMIS (Einsatz vor dem 1. Juli) den Nachbau aller ackerbaulichen Hauptkulturen.
Vor dem Nachbau zweikeimblättriger Zwischenfrüchte, Untersaaten und empfindlicher zweikeimblättriger Hauptkulturen (z.B. Beta-Rüben, Erbsen, Ackerbohnen, Klee-Arten, Raps, Sonnenblumen, Gemüsekulturen und empfindlicher Winterkulturen) muss der Boden gepflügt werden.
Unter ungünstigen Bedingungen (sandige, zur Austrocknung neigende Böden, Böden mit niedrigem pH-Wert [< 6,0], geringer Bodengüte oder Böden mit geringer biologischer Aktivität oder hohem Gehalt an organischer Substanz [> 4 %], schlechte Bodenstruktur, Kälte, außerordentliche Sommer- oder Wintertrockenheit, Überlappung, Stressbedingungen für das Pflanzenwachstum) können vorübergehende Blattaufhellungen, Wuchshemmungen oder Ausdünnungen an Wintergetreide oder empfindlichen nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen (z.B. Beta-Rüben, Erbsen, Ackerbohnen, Klee-Arten, Raps, Sonnenblumen, Gemüsekulturen und empfindlicher Winterkulturen) auftreten. Daher wird auf Flächen mit einem pH-Wert deutlich unter 6,0, auf leichten Böden mit einer geringen Bodengüte, nach ausschließlicher Minimalbodenbearbeitung und außerordentlicher Sommertrockenheit der Nachbau empfindlicher zweikeimblättriger Kulturen nicht empfohlen, wenn ELUMIS in der Vorkultur eingesetzt wurde.
Eine tief wendende Bodenbearbeitung nach der Maisernte sowie Boden-pH-Werte über 6,0 mindern das Risiko von Nachbauschäden an Folgekulturen erheblich.