Getreide (Vorerntebehandlung von Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 14 Tage
Keltertrauben, Tafeltrauben: 30 Tage
Kernobst: 42 Tage
Mais (Vorsaatbehandlung): 90 Tage
Ackerbaukulturen (Nacherntebehandlung), Stilllegungsflächen (Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen), Wiesen und Weiden (Gras und Heu), Futter- und Zuckerrübe, Forst (Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze), Spargel, Chicoree: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Forst: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Anwendung nicht geerntet werden.
Baumschulgehölzpflanzen, Brombeerbekämpfung im Winter: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.