Zulassungsinformation Merkur
Wir informieren darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt Merkur (008993-00) nachfolgende Anwendungsbestimmung festgesetzt hat:
NG356-1: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 250 g Flufenacet pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden (auch ,,Flufenacet-Konto‘‘ genannt).
Die Anwendungsbestimmung gilt rückwirkend.