Aktuelles Mais

Ausnahmeregelung zur Stilllegung (GLÖZ 8)

Flächenstilllegung vorübergehend aufgehoben

Die Ausnahmeregelung zur 4 % Stilllegung der EU-Kommission wurde vergangene Woche auch in Deutschland übernommen.
Der aktuelle Umsetzungsentwurf sieht auch eine Möglichkeit zum Maisanbau auf der 4 % Stilllegungsfläche vor, vorausgesetzt Sie bauen auf insgesamt 4 % Ihrer Fläche Zwischenfrüchte an und berücksichtigen die Fruchtfolgerestriktionen nach GLÖZ 7.

Für den Zwischenfruchtanbau gilt dann, dass
1.    die gute landwirtschaftliche Praxis eingehalten wird.
2.    die Zwischenfrucht nach der diesjährigen Ernte eingesät wird.
3.    keine Pflanzenschutzmittel angewandt werden dürfen.
4.    die Zwischenfrüchte von 15.10. - 31.12. auf der Fläche verbleiben.
5.    die Zwischenfrüchte auch für GLÖZ 6 und GLÖZ 7 berücksichtigt werden können.

Neben dem Anbau einer Hauptkultur (wie Mais) und 4 % Zwischenfrüchten ist auch der Anbau von 4 % Leguminosen ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zulässig, um die Förderprämien im Jahr 2024 zu erhalten.

Quelle: Landwirtschaftskammer NRW

Sie sind sich unsicher, ob Mais in Ihre Fruchtfolge passt?
Lesen Sie hier unseren Artikel zu Körnermais als Alternative zu Sommergetreide.

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