Sichere Anwendung im Zierpflanzenbau und Rasen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als Anwendungsbestimmungen festsetzen. Es geht um Sicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Exposition zu reduzieren. (BVL- Fachmeldung 15.3.2018)
Bisher wurden Maßnahmen zur Anwendersicherheit gemäß PflSchG §36 (3) als Auflagen erteilt und waren in den Gebrauchsanweisungen unter „Hinweise für den Anwenderschutz“ zu finden. Künftig werden sie aber unter: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen“ abgelegt. Durch die Fassung als Anwendungsbestimmung ändert sich der rechtliche Status. Die Missachtung der Vorschriften stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeldbewährt).
Da die Umsetzung von BVL für die Umwandlung von Auflagen in Anwendungsbestimmungen noch nicht für alle zugelassene Mitteln abgeschlossen ist, haben wir eine aktuelle Übersicht der im Zierpflanzenbau und Rasen erforderlichen Schutzausrüstungen und Auflagen/Anwendungsbestimmungen erstellt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen: