Bonzi in Zierpflanzen – Jetzt ohne Kompostauflage
Die Anwendung des Wachstumsregulators Bonzi in Zierpflanzen wird mit dem Wegfall der Auflage WP 686 (Kompostauflage) erheblich erleichtet. Die Kennzeichnung der mit Bonzi behandelten Verkaufsware mit dem Hinweis auf eine unzulässige Kompostierung dieser Pflanzen entfällt.
Die jetzt neu erteilte Auflage WP 688 richtet sich an den professionellen Gärtner, der Bonzi bei der Produktion seiner Pflanzen einsetzt und zielt darauf ab, unerwünschte Wachstumshemmungen im Praxisanbau zu vermeiden.
WP 688 „Die Verwendung von Kompost aus behandelten Pflanzen kann zu unerwünschter Wachstumshemmung führen. Bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist dies zu berücksichtigen“.
Erfolgt der Einsatz von Bonzi ordnungsgemäß nach Guter Fachlicher Praxis und unter Beachtung der Gebrauchsanleitung (Gießanwendungen sind nicht erlaubt) sind unerwünschte Hemmwirkungen in der Regel nicht zu befürchten. Die Standard-Wasseraufwandmenge für eine Behandlung liegt bei 100 ml Wasser/m². Behandeln sollte man möglichst geschlossene Bestände, um zu verhindern, dass Stellflächen wie Matten oder Tische kontaminiert werden.
Vorsicht bei empfindlichen Kulturen
Es ist empfehlenswert, die Stellflächen nach mehrmaligen Einsatz von Bonzi in der Kultur und vor einer empfindlichen Folgekultur zu reinigen oder kostengünstige Matten und Folien zu verwenden, die entsorgt werden können, wenn eine empfindliche Folgekultur anschließt.
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