Karate Zeon gegen Kirschessigfliege in Wein
+++ Diese Notfallzulassung ist am 19.11.2016 abgelaufen. +++
Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) zählt zu den wichtigsten Schädlingen im Wein- und Obstanbau. Aufgrund des milden Winters 2015/2016 und der feucht-warmen Witterung der vergangenen Wochen liegt das Risiko für ein verstärktes Auftreten der Kirschessigfliege im Weinbau in diesem Jahr besonders hoch. In Obstkulturen wurde bereits ein starker Schädlingsdruck festgestellt.
Um die Bekämpfungsmöglichkeiten gegen die Kirschessigfliege in dieser Saison zu erweitern, hat Syngenta für Karate Zeon einen Antrag auf Notfallzulassung gemäß Artikel 53 gestellt. Die Behörden haben diese Notfallzulassung nunmehr für den Zeitraum 21.07. – 18.11.2016 erteilt.
Welche Vorteile bietet Karate Zeon bei der Bekämpfung der Kirschessigfliege?
- Die Versuchsergebnisse im Freiland zeigen eine schnell einsetzende und gute Wirksamkeit
- Geringere Eiablage in den Trauben aufgrund von Repellentwirkung eines Pyrethroids
- Kein Mulchen von blühendem Unterwuchs notwendig, da nicht bienengefährlich (B4)
- Hohe Leseflexibiltät aufgrund der kurzen Wartezeit
Hintergrundinfo zur KEF
- Vielfältiges Wirtspflanzenspektrum
- Die Weibchen können die intakte Beerenhaut aufschlitzen und ihre Eier ablegen
- 8 – 9 Generationen sind pro Jahr möglich
Zulassung von Karate Zeon (Art. 53) gegen Kirschessigfliege im Wein:
Die Nutzung ist als Tafel- und Keltertraube möglich, Einsatz im BBCH 81-85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf.
Als Anwendungstechnik werden Trauben nur in der Traubenzone mit driftreduzierter Anwendungstechnik, z.B. Axialgeräte mit Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, max. 2-3 offene Düsen behandelt.
Zahl der Anwendungen: | 1 |
Wartezeit: | 7 Tage |
Bieneneinstufung: | B4 (nicht bienengefährlich) |
Aufwandmenge: | 75 ml/ha |
Abstandsauflagen: | NW607-1: 90% 30 m; 95% 15 m; 5 m Abstand zu angrenzenden Flächen; Darauf folgend in einer Breite von 20 m Abdriftminderung von 95% erforderlich (Ausnahme: Ausbringung mit tragbaren Geräten, oder angrenzende Flächen weniger als 3 m breit, oder ausreichend Kleinstrukturen vorhanden) |
Empfehlung von Karate Zeon:
Der Einsatz von Karate Zeon gegen die Kirschessigfliege ist nur in der Traubenzone mit driftreduzierter Anwendungstechnik zugelassen (z.B. Axialgeräte mit Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, max. 2 oder 3 offene Düsen) und wird in rotfärbenden Traubensorten empfohlen. Dadurch verringert sich die Gefährdung von Nützlingen (z.B. Raubmilben).
Diese werden in der oberen Reblaubwand nur dann wenig beeinflusst, wenn die Anwendung mit driftreduzierter Applikationstechnik, bevorzugt Hohlkegelinjektordüsen wie AlbuzTVI 80-015 und IDK 90-01 C, mit reduzierter Luftleistung, waagrecht und randscharf nur auf die Traubenzone eingestellt wird. Die Aufwandmenge kann so auf 37,5 ml/ha reduziert werden.
Weiterführende Links zu diesem Thema:
Einen interessanten Artikel aus Der deutsche Weinbau zur Bedeutung des Themas Bestandeshygiene im Weinbau finden Sie hier zum Download.
Mehr Informationen zum Einsatz driftreduzierter Applikationstechnik und zur Technik der Traubenzonenbehandlung finden Sie hier zum Download.