Ortiva: Keine Anwendung an "Kohlrabi im Gewächshaus" | Syngenta

You are here

Ortiva: Keine Anwendung an "Kohlrabi im Gewächshaus"

Aktuelles Gemüse
30.06.2017

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 20. Juni 2017 für die bestehende Genehmigung der Anwendung von Ortiva an "Kohlrabi im Gewächshaus" (024560-00/03-003) das Ruhen angeordnet.

Hintergrund ist, dass aktuell für Kohlrabiblätter oder Grünkohl im Gewächshaus keine Rückstandsversuche vorliegen. Damit kann die Vermarktungsfähigkeit der Ernteprodukte nicht sichergestellt werden. Bis zur Vorlage neuer Unterlagen, die eine sichere Anwendung belegen, hat das BVL jetzt das Ruhen der Genehmigung angeordnet.