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Syngenta erreicht eine vorläufige einstweilige Verfügung gegen Sharda

Presse
21.03.2023

Frankfurt, 16. März 2023 – Das Pflanzenschutzunternehmen Syngenta teilt mit, dass es mit einer Patentverletzungsklage gegen das Unternehmen Sharda vor dem Landgericht München erfolgreich war.

Das Gericht erließ am 23. Januar 2023 in dem von Syngenta eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren ein Anerkenntnisurteil gegen Sharda. In dem Rechtsstreit geht es um die Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1 962 604 von Syngenta durch das Pflanzenschutzmittel SUPRAX von Sharda. Das Patent ist bis zum 11. Dezember 2026 gültig und bezieht sich auf innovative Mischungen der Wirkstoffe Difenoconazol und Paclobutrazol, wie sie im Pflanzenschutzmittel TOPREX® von Syngenta enthalten sind. TOPREX® enthält eine gemäß der eigenen patentgeschützten Erfindung wirkungsvolle Kombination aus diesen beiden Wirkstoffen, die den Befall mit Schadpilzen wirksam bekämpft und den Ertrag und die Erntefähigkeit einer Vielzahl von Pflanzen, wie zum Beispiel Raps, erhöht.

Sharda, das zunächst angekündigt hatte, das Mittel SUPRAX mit der gleichen Kombination auf den Markt zu bringen, hat den gegen sich geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt. Das Gericht hat Sharda daraufhin vorläufig untersagt, das SUPRAX-Produkt in Deutschland anzubieten und zu verkaufen. Sharda hat zwischenzeitlich auch in dem von Syngenta ebenfalls vor dem Landgericht München anhängig gemachten Hauptsacheverfahren sämtliche geltend gemachten Ansprüche anerkannt, so dass Syngenta mit einem entsprechenden zusätzlichen Anerkenntnisurteil in der nächsten Zeit rechnet. Wegen der erklärten Anerkenntnisse geht Syngenta derzeit davon aus, dass die gerichtlichen Entscheidungen nach Ablauf der jeweiligen Berufungsfristen demnächst in Rechtskraft erwachsen werden.

"Wir sind sehr zufrieden, denn diese einstweilige Verfügung ist ein wichtiger Sieg für unsere Kunden weltweit - Landwirte, die auf die innovativen Produkte von Syngenta angewiesen sind. Sie unterstreicht auch die Entschlossenheit von Syngenta, ihre geistigen Eigentumsrechte global zu verteidigen, was wir auch weiterhin tun müssen. Andernfalls wären wir gezwungen, mit unserer eigenen patentierten Technologie zu konkurrieren, was zu Umsatzeinbußen führen würde, die unsere Fähigkeit, neue Produkte auf den Markt zu bringen, erheblich beeinträchtigen würde", sagte Marcin Wojtowicz, Marketing Manager für TOPREX® bei Syngenta.
Marcin Wojtowicz wies auch darauf hin, dass das europäische Patent 1 962 604 in anderen Ländern in ganz Europa und dem Rest der Welt, einschließlich Polen, in Kraft steht.

Über Syngenta 

Syngenta ist ein führendes Agrarunternehmen, das weltweit Landwirten Lösungen bietet, um sichere Nahrungs- und Futtermittel in ausreichender Menge wirtschaftlich und ressourcenschonend anzubauen. Mit erstklassiger Wissenschaft und innovativen Pflanzenschutzlösungen arbeiten unsere 28 000 Mitarbeitenden in über 90 Ländern daran, den Anbau von Nutzpflanzen zu verändern. Wir setzen uns dafür ein, wertvollen Ackerboden zu bewahren, die biologische Vielfalt zu fördern und ländliche Gemeinschaften wiederzubeleben. Um mehr zu erfahren, besuchen Sie www.syngenta.com.

Ansprechpartnerin für die Medien

Dr. Elisabeth Schulte 
Tel.: 0174-3286-126
elisabeth.schulte@syngenta.com