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Nicht mehr erlaubt: Anwendung von Deiquat – haltigen Produkten zum Hopfenputzen 2018

Aktuelles Spezialkulturen
05.03.2018

BVL ordnet Ruhen der Zulassung für die Anwendung in Hopfen an.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 21. Februar 2018 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat das Ruhen der Zulassung für die Anwendung in Hopfen angeordnet*. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig.

Davon betroffen sind die folgenden Pflanzenschutzmittel:

Reglone (Zulassungsnummer 050287-00) sowie dessen Vertriebserweiterungen:

  • Reglor (050287-60)
  • Dessix (050287-61)
  • Bleran (050287-63)
  • REGLEX (050287-64)
  • Mission 200 SL (050287-65)
  • Profi Deiquat Super (050287-66)

Das Ruhen der Anwendung in Hopfen gilt auch für Wettbewerbsprodukte mit dem Wirkstoff Deiquat und Produkte, die auf Basis von Genehmigungen für den Parallelhandel im Markt sind. Die Thematik wird aktuell zwischen Zulassungsbehörde, der Hopfenwirtschaft und den Zulassungsinhabern bearbeitet. Syngenta strebt die Korrektur des abgesenkten Rückstandshöchstgehaltes an. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser BeratungsCenter 0800 – 32 40 275 (gebührenfrei) oder an Ihren regionalen Ansprechpartner von Syngenta.

*siehe auch: BVL-Fachmeldung Bereich Pflanzenschutzmittel vom 23.02.2018