Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Kartoffelanbau | Syngenta

You are here

Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Kartoffelanbau

Aktuelles Kartoffeln
13.05.2019

Pflanzenschutz ist notwendig, um insbesondere unsere Kulturpflanzen vor Krankheiten, Schädlingen, Konkurrenz durch Unkräuter sowie nichtparasitären Einflüssen zu schützen. Dabei ist der Schutz der Pflanzen umfassend zu verstehen und nicht allein auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einzugrenzen.

Die Durchführung des Pflanzenschutzes sowie insbesondere die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in Deutschland umfassend und auf einem sehr hohen Schutzniveau für Mensch, Tier und Naturhaushalt einschließlich Oberflächen- und Grundwasser geregelt - basierend auf EU-Recht. Das umfangreiche Fachrecht wurde geschaffen, um Kulturpflanzen vor Schadorganismen zu schützen, Ertrag und Qualität pflanzlicher Produkte zu sichern, und gleichzeitig Risiken vorzubeugen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder anderen Pflanzenschutzmahnahmen entstehen können.

Trotz aller rechtlichen Vorgaben und der sachkundigen Anwendung werden in den Mitgliedstaaten der EU in unterschiedlichem Umfang Spuren von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und deren Metaboliten gefunden werden, Schäden an Bienen beobachtet und Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überschritten. Aus diesem Grunde hat der EU-Gesetzgeber den Mitgliedstaaten auferlegt jeweils einen „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) zu erarbeiten, konsequent umzusetzen und bei Bedarf weiterzuentwickeln.  Ein wesentliches  übergeordnetes Ziel des Nationalen Aktionsplans ist, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Gesundheit von Tier sowie Naturhaushalt zu reduzieren. Eine der vielfältigen Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, ist die Erarbeitung von Kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz, die auf freiwilliger Basis entwickelt und angewendet werden

Diese spezifischen Leitlinien beschreiben für die jeweilige Kulturpflanze geeignete Vorbeuge- und Bekämpfungsstrategien auf Grundlage des Integrierten Pflanzenschutzes. Ihre Anerkennung erfolgt nach Anhörung des Wissenschaftlichen Beirates durch das Bundesministerium für Landwirtschaft.

Vor diesem Hintergrund, sowie dem Umstand, dass insbesondere der chemische Pflanzenschutz in Politik und Gesellschaft zunehmend kritisch diskutiert bzw. abgelehnt wird, hat die UNIKA eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung  von Kulturpflanzen – oder sektorspezifischen Leitlinien für den Kartoffelbau gegründet. Ihre Mitglieder vertreten alle relevanten Bereiche der Kartoffelwirtschaft. Die Arbeitsgruppe hat einen Entwurf für die Leitlinien des IPS im Kartoffelanbau fertiggestellt und zur Anerkennung eingereicht. Der Wissenschaftliche Beirat hat diesen Ende 2018 im Grundtenor positiv bewertet - mit wenigen Anmerkungen und Empfehlungen für eine Überarbeitung. Im Laufe dieses Jahres  wird für die finale Fassung  die Anerkennung der Leitlinien für den Integrierten Pflanzenschutz im Kartoffelanbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird erwartet.

Es bleibt zu hoffen, dass die Kulturpflanzenspezifischen Leitlinien nach der Anerkennung durch das BMEL sowie der Implementierung von der Praxis freiwillig breit akzeptiert und umgesetzt werden, um dadurch auch verlorengegangenes Vertrauen von Gesellschaft und Politik für die Landwirtschaft zurückzugewinnen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Artikel Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz im Kartoffelbau von Dr. Karsten Buhr und Ramona Wieduwilt von der UNIKA-Arbeitsgruppe: