Maschinenversicherungen für landwirtschaftliche Maschinen
Was müssen Landwirte bei der Auswahl ihrer Maschinenversicherung beachten?
Ob Kurzschluss, mangelhafte Konstruktionen oder Bedienfehler, ein Maschinenschaden kommt den Landwirt teuer zu stehen. Um das Risiko eines Maschinenausfalls abzusichern, gibt es Technische Versicherungen. Die Versicherungsgesellschaften bieten sie für die verschiedensten landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen vom Radlader über die Getreideannahme, Mahl- und Mischanlage, Wiegeeinrichtungen, Pumpen, Klimaanlage bis hin zum Melkstand an – ausgenommen sind Traktoren und sonstige zulassungspflichtige selbstfahrende Maschinen. Häufig werden sie für teure Selbstfahrer wie Mähdrescher, Feldhäcksler, Zuckerrüben- und Kartoffelvollernter, aber auch Großraumladewegen und Ballenpressen abgeschlossen.
Achtung bei pflanzenölbetriebenen Motoren
Eingeschlossen werden können Sachbeschädigung, Einbruch, Diebstahl (bei fahrbaren oder transportablen Maschinen) sowie Raub, Reparaturen und Wiederbeschaffungskosten. Unterschiede gibt es auch beim Einschluss von pflanzenölbetriebenen Motoren. Dies sollte beim Abschluss der Maschinenversicherung schriftlich festgehalten werden. Einige Versicherungen haften auch bei Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmung sowie Sturm, Frost und Brand, Blitzschlag und Explosionen. Die Maschinenversicherung greift bei Sachschäden durch falsche Bedienung, selbst bei Fahrlässigkeit wie z.B. Schäden durch mangelnde Ölschmierung, außerdem bei ausgefallenen Mess-, Sicherheitsapparaturen, Überspannungsschäden oder einem Kurzschluss.
Rundumsorglospakete haben ihren Preis
Da eine solche „Allgefahrenversicherung“ nicht gerade billig ist, lohnt ein Vergleich der Anbieter umso mehr. Im Schadenfall wird nämlich meist nur der Zeitwert als Zustand vor dem Schadensereignis abzüglich des verbliebenen Rest- oder Schrottwertes ersetzt und um den teilweise recht hohen Selbstbehalt gekürzt. Einige Versicherungsgesellschaften versichern Maschinen nur bis zu einem bestimmten Höchstalter in Jahren oder Einsatzstunden. Gewerblich laufende Maschinen oder Maschinen von Lohnunternehmern werden gesondert behandelt. Über die Notwendigkeit einer Maschinenversicherung muss jeder Betrieb selber entscheiden. Bei hochwertigen teuren Spezialmaschinen und Anlagen lohnt sie allemal, da hier ein Ausfall den Betrieb erheblich trifft.
Angelika Sontheimer
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