Gülle und Gärreste sind wertvolle organische Dünger
Gute fachliche Praxis bei der Ausbringung von Gülle aus landwirtschaftlichen Tierhaltungen und Gärresten aus Biogasanlagen
Unveredelte Gülle, über die Biogasanlage veredelte Gülle oder rein pflanzlicher Gärrest, sie alle sind wertvolle organische Dünger. Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede gibt es?
Gülle
- Güllenährstoffe wirken pflanzenbaulich schneller als die Nährstoffe aus dem Stallmist, da sie schon teilweise im Wasser gelöst sind.
- Bei Rindergülle ist rund die Hälfte des enthaltenen Stickstoffs sofort pflanzenverfügbarer Ammoniumstickstoff. Schweinegülle hat weniger Nährstoffe, vor allem Kali muss unter Umständen mineralisch zugedüngt werden. Hühnergülle wirkt durch die enthaltene Harnsäure relativ aggressiv und hat einen hohen Stickstoff- und Phosphorgehalt.
- Gülle ist durch den hohen Wasseranteil nicht über längere Strecken transportwürdig.
- Die Ausbringung von Gülle ist auch bei bodennaher Ausbringung geruchsintensiv.
- Je nach Tierart, Haltungsform oder Fütterung schwanken die Nährstoffe beträchtlich, so dass Mittelwerte für die Düngeberechnung nicht ausreichen.
Gärreste
- Gärreste aus landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen entsprechen in den Inhaltsstoffen den eingesetzten Substraten.
- Durch den Abbau der Fettsäuren im Fermenter riechen sie deutlich weniger als Gülle, außerdem wird eine gewisse Hygienisierung des Substrats durch Abtöten vieler Pathogene erreicht.
- Durch die Nutzung der Prozesswärme zur Separation und Trocknung erhöht sich die Transportwürdigkeit und es entstehen neue Einsatzmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft.
- Im überbetrieblichen Gärresthandel müssen diese gekennzeichnet werden. Gärreste mit Siegel (z. B. QLA, Qualitätssicherung Landbauliche Abfallverwertung) sind auf die Ausgangsmaterialien, die Trockensubstanz, die organische Substanz, die Gehalte der Hauptnährstoffe NPK und den pH-Wert untersucht. Für den Landwirt entfallen dann die Behördenmeldungen zum Lieferscheinverfahren der Bio-Abfall-Verordnung (BioAbfV).
- Für die Wirtschaftlichkeit beim Einkauf muss das Mineraldüngeräquivalent errechnet werden.
Ausbringverluste vermeiden, Nährstoffe erhalten, Düngeverordnung beachten
- Für beide Dünger gilt: gasförmige Ammoniakverluste vermeiden, daher bodennah ausbringen und unmittelbar einarbeiten.
- Düngeverordnung: Die Höchstmenge von maximal 40 kg/ha Ammoniumstickstoff oder 80 kg/ha Gesamtstickstoff darf nicht überschritten werden. Daraus folgt bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs kein N-Düngebedarf im Herbst nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen oder zur Förderung der Strohrotte.
- Praxisbeispiele: keine organische Düngung nach Mais oder Kartoffeln zu Wintergetreide oder nach Mais zu Grünroggen, Untersaaten, Zwischenfrüchten und Ackergras
- Ausbringverbot in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Januar bei Ackerland und vom 16. November bis 31. Januar für Gülle, Gärreste, Geflügelkot oder N-Mineraldünger
- Die beste Stickstoffausnutzung wird bei allen flüssigen organischen Düngern bei einem Ausbringzeitpunkt nahe am Pflanzenbedarf erzielt, also im Frühjahr.
Angelika Sontheimer
Weitere Informationen:
DLG-Merkblatt 397: Gärreste im Ackerbau effizient nutzen, DLG e.V., Fachzentrum Land- und Ernährungswirtschaft, Eschborner Landstraße 122, 60489 Frankfurt am Main