Gebäudeversicherungen für landwirtschaftliche Betriebe
Was müssen Landwirte beim Abschluss von Gebäudeversicherungen beachten?
Zu den Gebäuden eines landwirtschaftlichen Betriebes zählen neben dem Wohngebäude mit Garagen alle Wirtschaftsgebäude auf dem Betriebsgelände wie Ställe oder Scheunen bis hin zum Güllekeller, der ebenfalls mitversichert werden kann. Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist wie Heizung, Lüftungs- und Klimaanlage oder die Stalleinrichtung sind in die Versicherung eingeschlossen.
In der Praxis werden alle Gebäude gemeinsam veranlagt
Meist werden in der Praxis alle Gebäude gemeinsam veranlagt und zu einem festen Versicherungswert als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Oft wird dabei nur gegen Feuer oder Sturmschaden versichert. Doch es lohnt sich, sich mit der Thematik näher zu befassen. Um die für den Betrieb passende Gebäudeversicherung herauszufinden, sollte der Betriebsleiter folgende Fragen klären:
- Auf welchen Grundstücken stehen noch weitere Gebäude (z.B. Feldscheune, Maschinenhalle), die ebenfalls mitversichert werden sollen?
- Müssen Sondereinrichtungen wie eine Biogas-, Photovoltaik- oder Solaranlage mitversichert werden?
- Welche Beiträge können gezahlt werden und zu welchem Versicherungswert soll die Versicherung abgeschlossen werden? Gleitender Neuwert = Versicherungssumme wird jedes Jahr angepasst, höchste Entschädigung im Schadenfall; Neuwert = birgt die Gefahr einer Unterversicherung oder Zeitwert = günstige Prämien, geringste Erstattung
- Alle Gebäude einer einzelnen Risikobewertung unterziehen: Wo müssen auch Leitungswasser mit Rohrbruch einbezogen werden, wo lagert Heu (ggf. Inventarversicherung abschließen), welches Gebäude steht praktisch immer leer? Müssen auch Elementarschäden wie Starkniederschlag, Überschwemmung oder Erdbeben eingeschlossen werden?
- Für die Berechnung von Feuerschäden: Gibt es ein Risiko der Brandstiftung (große Tierhaltungen)? Welche Vorsichtsmaßnahmen wie Rauchmelder, Alarmanlagen oder Kameras mindern nachvollziehbar die Gefahr?
- Beim Policenvergleich: Ist Blitzschlag und Überspannung mitversichert? Sollen die Entsorgungskosten mitversichert werden?
- Wie ist die Regelung beim Einbruchdiebstahl? Versicherungen machen den Versicherungsnehmer bei „einfachem Diebstahl“ (der Schlüssel steckte im Radlader, die Scheune war offen) mitverantwortlich und zahlen nicht.
- Welche erhöhten landwirtschaftlichen Risiken wie Pflanzenschutzmittel-, Mineraldünger- oder Heulagerung (Chemikalien und Gefahr der Selbstentzündung) gibt es auf dem Betrieb?
Sind alle diese Fragen mit dem Versicherungsmakler geklärt, sollte zum Abschluss des Gesprächs auch über eine Absicherung der Betriebsunterbrechung im Schadenfall gesprochen werden.
Angelika Sontheimer
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