Betriebshaftpflicht in der Landwirtschaft
Berechtigte und unberechtigte Ansprüche im Kleingedruckten beachten
Die Haftpflicht schützt vor Schäden, die durch die Arbeit auf dem landwirtschaftlichen Betrieb Dritten zugefügt werden. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Eine Betriebshaftpflicht tritt zum Beispiel im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ein: Landwirte müssen alle Wege auf dem Hofgelände in verkehrssicherem Zustand halten. Wenn sich ein Mitarbeiter, Tierarzt, Kunde oder Besucher verletzt, weil er beispielsweise auf einem durch Laub glitschigen Weg ausrutscht, haftet die Betriebshaftpflicht. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Baustellen, ausgesiedelte Ställe und die Zuführungswege zu diesen oder für Bäume, deren herunterfallende Äste Menschen verletzen.
Berechtigte und unberechtigte Ansprüche
Doch Achtung, hier steckt der Teufel im Detail: Zum einen unterscheiden sich die Haftpflichtversicherungen in der Höhe der Versicherungssummen enorm und zum anderen lohnt ein Blick ins Kleingedruckte, was unter „unberechtigten Ansprüchen“ verstanden wird. Diese werden nämlich im Gegensatz zu „berechtigten Ansprüchen“ dem Geschädigten nicht ersetzt. Unberechtigt kann z.B. der Anspruch des Briefträgers mit dem gebrochenen Bein sein, wenn der Hofbesitzer nachweisen kann, dass er gestreut hat.
Achtung bei Biogas- und Photovoltaikanlagen
Eine besondere Betreiberhaftpflichtversicherung brauchen Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Sie sichern Personen-, Sach- und Einleitungsschäden der Anlagen ab. Bei Personenschäden bezahlen zunächst die Krankenversicherungen, richten aber ihrerseits Ansprüche gegen den Betriebsleiter, wenn dieser beispielsweise eine Leiter nicht richtig angebracht hat. Ähnlich sieht es beispielsweise bei einem Hoffest aus, auch dort müssen die Besucher vor möglichen Gefahren so gut als möglich geschützt werden.
Komplettpakete mit Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht oder Umwelthaftpflicht
Viele Versicherer bieten Haftpflicht-Pakete an, die auf die Bedürfnisse landwirtschaftlicher Betriebe zugeschnitten sind. Diese umfassen beispielsweise die Privathaftpflicht, die Haus- und Grundstückshaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, nicht zulassungspflichtige Anhänger oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Schäden, die durch die landwirtschaftlichen Nutztiere sowie Hunde entstehen bis hin zu Haftpflichtschäden im Rahmen der Direktvermarktung oder im Tourismus. Unterschiede gibt es oft bei der Umwelthaftpflichtversicherung, die z.B. Mineralöle, organische und mineralische Dünger, Futtermittel oder Gastanks umfasst. Wenn der Betrieb auch Winterdienste ausführt, sollte die Versicherung hierüber frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, jährlich einen Versicherungscheck zu machen, ob noch alle Risiken aktuell sind oder neue hinzugekommen sind, um im Schadenfall nicht ohne oder mit ungenügendem Versicherungsschutz da zu stehen.
Angelika Sontheimer
Weitere Beiträge zum Thema „Versicherungen in der Landwirtschaft“:
Interview mit Professor Ludwig Theuvsen von der Agrarfakultät Göttingen