
Coprantol Duo
Weiterentwickelt für mehr Leistung
Coprantol Duo ist ein modernes Kupferfungizid, dessen Formulierung auf eine hohe Wirkungssicherheit und den Schutz des Anwenders hin optimiert wurde.
- Auf dieser Seite finden Sie:
- Optimierte Formulierung
- Das Produktprofil von Coprantol Duo
- Empfehlungen zur Anwendung
Ihre Vorteile von Coprantol Duo im Überblick
Schnelle Sofort- und ausgeprägte Dauerwirkung
Wirkungssicher durch hohe Regenfestigkeit
Rasches Auflösen und breite Mischbarkeit
Formulierung Optimiert auf Wirkung und den Schutz des Anwenders
Wirkung: Coprantol Duo enthält Kupfer als Hydroxid und als Oxychlorid.
Hydroxid: Kleinere Kupfer-Partikel → aktive Kupfer-Ionen gehen schneller in Lösung
Nutzen: Schnellere WirkungOxychlorid: Größere Kupfer-Partikel → Aktive Kupfer-Ionen gehen langsamer in Lösung
Nutzen: Längere Dauerwirkung, bessere Regenfestigkeit
Schutz des Anwenders:
-
Aufgrund seines Vermahlungsprofils kommt es beim Umgang mit Coprantol Duo nur zu einer extrem geringen Staubentwicklung.
-
Im Spritztank löst sich das Produkt außerordentlich schnell auf.
Produktprofil Zwei Kupferverbindungen – mehr Leistung, bessere Regenfestigkeit

Kultur | Weinreben (Keltertrauben) |
Indikationen | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Wirkstoffe | 215,0 g/kg Kupfer-hydroxid +235,3 g/kg Kupfer-oxychlorid |
Wirkstoffgruppen | Kontaktmittel |
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat (WG) |
Aufwandmenge | 0,625 (Basis) - 2,5 kg/ha |
Anzahl Anwendungen | 5 Anwendungen |
Zulassungszeitraum | BBCH 13 - 83 |
Wartezeit | 21 Tage |
Gebindegrösse | 5 kg |
Coprantol Duo ist noch einer Reihe weiterer Kulturen zugelassen.
Den gesamten Zulassungsumfang finden Sie hierEmpfehlung So wird Coprantol Duo im Weinbau angewendet
Im Spitzfolgen mit konventionellen Fungiziden wird der Einsatz von Coprantol Duo zum Ende der Spitzfolge für die Abschlussbehandlung empfohlen.
Für Öko Spritzfolgen

*Reinkupfermengen entsprechend den Infektionsbedingungen
Für konventionellen bzw. Kombi-Spritzfolgen

* Registrierte Marke der ADAMA Deutschland GmbH
1) Inklusive Zulassung gegen Schwarzfäule und Roter Brenner 2) Inklusive Zulassung gegen Schwarzfäule 3)
Genehmigung nach Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen Rebenpockenmilbe und Rebstock-Kräuselmilbe
4) Hinweis: Einsatz nur, wenn nicht bereits zum Traubenschluss erfolgt