Notfallzulassung von Karate Zeon gegen Kirschessigfliege in Reben
Das Pflanzenschutzmittelunternehmen Syngenta gibt bekannt, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Notfallsituationen eine Zulassung für das Produkt Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) gegen Kirschessigfliege in Reben erteilt hat. Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juli bis 11. November 2017 erteilt.
Empfehlung von Karate Zeon gegen Kirschessigfliege:
Karate Zeon kann in Tafel- und Keltertrauben in der Traubenzone eingesetzt werden. Die unter bestimmten Bedingungen erforderliche Driftreduktion von 95% wurde durch die neue Injektorhohlkegeldüse ITR 80-01 C möglich, die von den Firmen Lechler und Syngenta gemeinsam entwickelt wurde.
„Bei der Entwicklung der Düse zielten wir vor allem auf die praxistaugliche Bekämpfung der Kirschessigfliege im Weinbau ab. Die Reduzierung der Abdrift auf ein Minimum ermöglichte nun die Reduzierung des Abstandes zu Gewässern“, sagt Jens Luckhard, Leiter Applikationstechnik Zentraleuropa bei Syngenta.
Unterwuchs muss nicht gemulcht werden, da Karate Zeon als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft ist. Die kurze Wartezeit von 7 Tagen ermöglicht dem Winzer eine hohe Leseflexibiltät.
Über Syngenta
Syngenta ist ein führendes Agrarunternehmen, das zur Verbesserung der Nahrungssicherheit weltweit beiträgt. Wir ermöglichen es Millionen von Landwirten, die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen besser zu nutzen. Mit erstklassiger Forschung und innovativen Lösungen leisten unsere 28 000 Mitarbeitenden in über 90 Ländern einen Beitrag, um die Landwirtschaft beständig weiterzuentwickeln. Wir setzen uns dafür ein, Ackerland vor Degradierung zu bewahren, Biodiversität zu fördern sowie ländliche Gemeinschaften zu stärken. Weitere Informationen finden Sie auf www.syngenta.com und www.goodgrowthplan.com. Folgen Sie uns auf Twitter® unter www.twitter.com/Syngenta.