Notfallzulassung von KARATE Zeon gegen Kirschessigfliege in Reben
+++ Diese Notfallzulassung ist am 19.11.2016 abgelaufen. +++
Maintal - Das Pflanzenschutzmittelunternehmen Syngenta gibt bekannt, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Notfallsituationen eine Zulassung für das Produkt KARATE Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) gegen Kirschessigfliege in Reben erteilt hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 21.07.2016 bis zum 18.11.2016 (120 Tage) erteilt und gilt sowohl für Tafel- als auch Keltertrauben im Freiland. KARATE Zeon kann gegen die Kirschessigfliege im Stadium BBCH 81-85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 75 ml/ha angewendet werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Empfehlung von KARATE Zeon gegen Kirschessigfliege
Der Einsatz von KARATE Zeon gegen die Kirschessigfliege ist nur in der Traubenzone mit driftreduzierter Anwendungstechnik von mindestens 90% zugelassen und wird in rotfärbenden Traubensorten empfohlen. Die Anwendungsbestimmungen bei Nachbarschaft zu Oberflächengewässern und Saumstrukturen sind zu beachten. Durch Beschränkung der Applikation auf die Traubenzone kann die Aufwandmenge auf 37,5 ml/ha reduziert werden.
Unterwuchs muss nicht gemulcht werden, da KARATE Zeon als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft ist. Die kurze Wartezeit von 7 Tagen ermöglicht dem Winzer eine hohe Leseflexibiltät.
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