Starker Befallsdruck von Blattläusen in Freiland- und Unterglaskulturen
Bestände regelmäßig kontrollieren
Der Druck von Blattläusen nimmt in Freiland- und Unterglaskulturen stark zu. Betroffen sind viele Staudenarten und Sommertopfkulturen sowie Schnittblumen.
Um Schäden so früh wie möglich zu vermeiden, kann Pirimor-Granulat mit 250 g/ha (maximal 3x pro Kultur und Jahr) und Plenum 50 WG mit 240 g/ha (maximal 3x pro Kultur und Jahr) eingesetzt werden.
Blattläuse auf Verbena bonariensis; Weichhautmilben an Phlox paniculata und an Aster dumosus
Befall von Spinnmilben an Staudenarten
Die heiße Witterung beschleunigt den Befall mit Weichhautmilben und Spinnmilben an vielen Staudenarten, schwerpunkmäßig in Phlox und Astern. Sie sollten Ihre Bestände regelmäßig kontrollieren und bei Befall frühzeitig mit Vertimec* 0,6 l/ha (maximal 3x pro Kultur und Jahr) spritzen. Vertimec kann im Freiland noch bis 30. Juni 2015 angewendet werden. Vertimec Pro ist nur unter Glas zugelassen ist. Beide Produkte sollten abends appliziert werden, da sich der Wirkstoff bei hoher UV-Einstrahlung abbaut.
Starker Befall mit Botrytis in Lavendel
Im Lavendel wird ein starker Befall mit Botrytis beobachtet. Kurz vor dem Vermarkten entstehen in den unteren Pflanzenbereichen Infektionsherde und die Pflanzen brechen schnell zusammen. Die Bewässerung von oben sollte eingeschränkt und vorbeugend mit Switch 0,8 bis 1,0 kg/ha (maximal 2x pro Kultur und Jahr) appliziert werden. Hierfür ist eine betriebsspezifische Genehmigung (§ 22,2) erforderlich.
Jetzt Revus gegen Falschen Mehltau einsetzen
In vielen Sommertopfkulturen wie zum Beispiel Veronica, Bracteantha, Helianthus und Gaillardien kommt es zu starkem Befall von Falschen Mehltau. Infektionen machen sich durch fahlgrünes, gelbfleckiges Laub im unteren Pflanzenbereich bemerkbar, später auch durch Sporen auf der Blattunterseite. Der Einsatz von Revus* 0,6 l/ha (maximal 2x pro Kultur und Jahr) verhindert Infektionen. Falls erforderlich, sollte die Spritzung im Abstand von 14 Tagen wiederholt werden.
* genehmigt nach Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Hinweise zu dieser Anwendung in der Gebrauchsanleitung unbedingt beachten!