Bekämpfung von Spinnmilben in öffentlich zugänglichen Bereichen | Syngenta

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Bekämpfung von Spinnmilben in öffentlich zugänglichen Bereichen

Aktuelles Zierpflanzen
08.05.2013

Vertimec genehmigt nach §17

In Gewächshäusern und Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden ist eine Spinnmilbenbekämpfung mit Vertimec, dem bekannten Akarizid und Insektizid, erlaubt. Die Anwendung sollte mit tragbarer Rückenspritze ausgeführt werden und bei Befallsbeginn oder beim Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen erfolgen. Die Aufwandmenge beträgt bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6 l/ha; bei 50 bis 125 cm: 0,9 l/ha und bei einer Größe von über 125 cm: 1,2 l/ha. Vertimec darf maximal fünfmal eingesetzt werden.