Karate Zeon Notfallzulassung gegen Kirschessigfliege im Weinbau erteilt | Syngenta

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Karate Zeon Notfallzulassung gegen Kirschessigfliege im Weinbau erteilt

Aktuelles Spezialkulturen
26.07.2018

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Karate Zeon eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen Kirschessigfliege im Weinbau erteilt. In Tafel- und Keltertrauben kann Karate Zeon maximal einmal mit 75 ml/ha angewendet werden. Dabei beträgt die Wartezeit 7 Tage. Eine Applikation hat in der Traubenzone mit driftreduzierter Anwendungstechnik (z.B. Axialgeräte mit Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, max. 2 oder 3 offene Düsen), nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf, zwischen BBCH 81 - 85 zu erfolgen. Die erforderliche Driftreduktion von 95% erreichen Sie mit der, von den Firmen Lechler und Syngenta gemeinsam entwickelten, Injektorhohlkegeldüse ITR 80-01 C. Zulassungszeitraum: 20. Juli bis 16. November 2018.

 

Kirschessigfliege in Wein