Karate Zeon Notfallzulassung gegen Kirschessigfliege im Weinbau erteilt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Karate Zeon eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen Kirschessigfliege im Weinbau erteilt. In Tafel- und Keltertrauben kann Karate Zeon maximal einmal mit 75 ml/ha angewendet werden. Dabei beträgt die Wartezeit 7 Tage. Eine Applikation hat in der Traubenzone mit driftreduzierter Anwendungstechnik (z.B. Axialgeräte mit Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, max. 2 oder 3 offene Düsen), nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf, zwischen BBCH 81 - 85 zu erfolgen. Die erforderliche Driftreduktion von 95% erreichen Sie mit der, von den Firmen Lechler und Syngenta gemeinsam entwickelten, Injektorhohlkegeldüse ITR 80-01 C. Zulassungszeitraum: 20. Juli bis 16. November 2018.