Insegar – Notfallgenehmigung gegen Pflaumenwickler
Aktuelles Spezialkulturen
Für Insegar wurde eine Notfallgenehmigung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt. Die Anwendung gegen Pflaumenwickler bei Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen und Renkloden ist zugelassen vom 15. Mai bis 11. September 2022.
Behandlungen erfolgen nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,2 kg/ha u mKH (max. 0,6 kg/ha) in max. 500 Liter Wasser l/ha u mKH. Es sind max. 2 Anwendungen im Abstand von mind. 14 Tage möglich. Insegar ist in B1 (Bienengefährlich) eingestuft und erfordert eine Wartezeit von 28 Tagen.Weiter Auflagen
- Gewässerschutz NW 607-1: Abstand zu Oberflächengewässern 20 m mit einem verlust-mindernden Gerät mit Abdriftminderungsklasse 90 %
- Abstand NT uncodiert: Mindestabstand von 5 m zu angrenzenden Flächen und Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät mit Abdriftminderungsklasse 95 %. Vom Mindestabstand ausgenommen: die angrenzenden Flächen sind landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt, Straßen, Wege und Plätze, die angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) sind weniger als 3 m breit, oder die angrenzenden Saumstrukturen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) wurden nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt.