Verbesserte Abstandsauflagen für Rapsherbizid Colzor Trio | Syngenta

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Verbesserte Abstandsauflagen für Rapsherbizid Colzor Trio

Aktuelles Raps
09.05.2014

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dem Rapsherbizid Colzor Trio, das den Wirkstoff Clomazone enthält, günstigere Abstandsauflagen erteilt:

  • Der Behandlungsabstand, der zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten sowie zu Flächen für die Allgemeinheit oder mit Clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) einzuhalten ist, wurde von 100 auf 50 Meter verringert. Er gilt auch zu Flächen, auf denen gemäß Öko- oder Diätverordnung der EU produziert wird.
  • Zu allen übrigen Flächen (z. B. Straßen, Wege, Wälder) ist ein Abstand von 5 m erforderlich.
  • Zu Ackerflächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie zu bereits beernteten Flächen muss kein Abstand eingehalten werden.

Mit den verbesserten Abstandsauflagen trägt die Zulassungsbehörde neuen Abdriftuntersuchungen Rechnung. Syngenta sieht die verbesserte Auflage als wichtigen Schritt auf dem Weg, den Einsatz des wichtigen Wirkstoffs Clomazone weiter zu erleichtern. Das Unternehmen unterstützt dies durch weitere Anstrengungen in der Produktentwicklung.