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Prokonpleite – Verluste für Anleger nicht absehbar

Agrar News
29.01.2014

Kapitalkündigungen haben Sargnagel gesetzt / Weiterer Fortgang offen

Schon im letzten Jahr haben es die Spatzen von den Dächern gepfiffen. Die Stiftung Warentest berichtete, dass den Anlegern von Genussrechten des Windkraftspezialisten "Prokon Regenerative Energien" Verluste ins Haus stehen. Das Stammkapital des Konzerns aus dem norddeutschen Itzehoe sei, so Stiftung Warentest, bereits im August 2013 aufgebraucht gewesen. In dieser Woche hat der Windparkbetreiber Insolvenzantrag gestellt.

Totalverlust der Einlage möglich

Für die Genussrechtsinhaber bedeutet dies einen Verlust in noch nicht absehbarer Höhe. Bei Prokon haben rund 75.000 Anleger insgesamt 1,4 Mrd. Euro in Form von Genussrechten angelegt. Zur Definition: Ein Genussschein ist eine Anlageform, die zum Beispiel Rechte am Reingewinn einer Anlage übergibt. Ein Stimmrecht ist dabei immer ausgeschlossen. Die Rendite ist oft hoch. Bei einer Insolvenz erfolgt die Rücklage der Einlage des Genussscheinsinhabers aber erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger. Somit ist ein Totalverlust der Einlage möglich.

Wachstum über Kleinanleger finanziert

Das könnte auch den Prokon Anlegern drohen. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit mit Renditen von bis zu acht Prozent "Kunden" geworben. Branchenkenner berichten, dass der Windkraftanlagenbetreiber bewusst auf Bankenfinanzierungen verzichtet und stattdessen auf kurzfristig kündbare Anlagen von Kleinanlegern gesetzt hat. Damit wurden in erster Linie Windkraftanlagen finanziert. Wegen Kapitalkündigungen dieser soll Prokon schließlich in die Klemme geraten sein.

Brigitte Braun-Michels