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Neue Düngeverordnung bringt schärfere Regeln

Agrar News
12.06.2014

Verordnung sollte regionale Besonderheiten einbeziehen

Die Düngenovelle bringt eine Reihe weiterer Verschärfungen für die Landwirtschaft mit sich. Bei einer Diskussionsrunde, die zu diesem Thema im Rahmen des Ackerbautages des Deutschen Bauernverbandes (DBV) letzte Woche in Berlin geführt wurde, warnte Steffen Pingen, Referat Umweltpolitik des DBV, vor einer Überregulierung. Auch die Messgrundlage für die Bestimmung der Grundwasserqualität wurde kritisiert.

Kritik an Messverfahren
Dr. Hermann Stürmer, Leiter des Referates Pflanzenbau im Bundeslandwirtschaftsministerium, bemängelte bestimmte Messverfahren zur Feststellung der Gewässerbelastung durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Durch diese werden unter anderem weitere Auflagen begründet. Nach dem sogenannten "Malta Chart" aus dem Jahr 1992 werden für Deutschland und die Mittelmeerinsel Malta die die höchsten Nitratwerte im Grundwasser ausgewiesen. Stürmer kritisierte die Messgrundlage, weil die 162 Messpunkte speziell in Gegenden mit besonders hoher Grundwasserbelastung angesetzt wurden. Damit werde ein einseitiges Bild gezeigt. Das Messnetz "Monitoring Grundwassergüte" weise mit wesentlich mehr Messpunkten und einer breiteren räumlichen Verteilung ein objektiveres Bild sowie einen deutlich besseren Zustand des deutschen Wasserhaushaltes aus.

Probleme mit hohen Nitratwerten
Dennoch gibt es in bestimmten Landesteilen Probleme mit hohen Nitratwerten. Das trifft für Regionen mit einer hohen Viehdichte und Ackerbaustandorte mit geringen Niederschlägen zu. Hier finde nur eine langsame Grundwasserneubildung statt.

2013 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darin wurden unzureichende Regelungen bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln in bestimmten Zeiträumen sowie stark geneigten Flächen oder Oberflächenbeschaffenheiten der Böden kritisiert. Auch Fassungsvermögen und Bauweise der Lagerbehälter wurden unter die Lupe genommen. Dies sei unter anderem Anlass für die Novellierung der Düngeverordnung gewesen.

Bedarfsgerechte Düngung sicher stellen
Steffen Pingen vom DBV appellierte an die Brüsseler Beamten, mehr Praxistauglichkeit bei der Verordnung zuzulassen. Die Vereinheitlichung des Düngerrechts wird im Prinzip befürwortet, dennoch sollten regionale Besonderheiten zugelassen sowie Ausnahmen und Abstufungen für bestimmte Betriebe möglich sein. Ziel sei es, statt absoluter Dünge-Obergrenzen eine bedarfsgerechte Düngung sicherzustellen.

Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland in der Düngeverordnung (DVO) umgesetzt. Derzeit befindet sich die DVO in der Ressortabstimmung unter Beteiligung der Länder und Verbände. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Abschluss der strategischen Umweltprüfung durchläuft die VO das Bundesratsverfahren. Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Düngeverordnung in Kraft.

Brigitte Braun-Michels