Land- und forstwirtschaftliche Maschinen im kommunalen Einsatz
Möglichkeiten, Chancen und Grenzen für Landwirte in der Kommunaltechnik
Viele Landwirte verrichten mit ihren land- und forstwirtschaftlichen Schleppern, Maschinen und Geräten auch Dienstleistungen für Kommunen wie Wegeränder ausmähen, Schnee räumen oder Kehrarbeiten.
Für einige Landwirte ist die Böschungspflege, der Winterdienst oder die Kehrarbeiten auf großen Parkplätzen ein lukrativer Nebenverdienst. Auch Maschinenringe und Lohnunternehmer arbeiten mit dem Bauhof der Kommune zusammen. Dabei müssen ggf. besondere Unterhaltungs- und Umweltvorschriften der Gemeinde beachtet werden. Mit der Fahrerlaubnisklasse L sind Geschwindigkeiten mit Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h und mit der Führerscheinklasse T bis 60 km/h, z. B. mit einem Unimog im Winterdienst möglich. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sollte vor dem gewerblichen Einsatz in der Kommune die Straßenzulassung geprüft werden.
Mähen, mulchen, transportieren und planieren
Bei der exakten Grünlandpflege verrichten Sichelmäher als Aufsitzrasenmäher, Anhänge- oder Anbaumaschine oder Spindelmäher auf Golfplätzen, Sportplätzen und in Parkanlagen ihren Dienst. Extensive Grünland- und Landschaftspflege wird mit Messerbalkenmähern, Doppelmesserschneidwerken und Mulchern im Front-, Heck oder auch seitlichen Anbau mit Ausleger verrichtet. Weitere Landschaftspflege-Einsatzmöglichkeiten für Landwirte sind Heckenschnitt, Grabenreinigung, Laubentfernung, Walzen oder Vertikutierarbeiten. Auch mit dem Universalgerät Frontlader mit Gabel, Schaufel, Palettengabel, Planierschild, Hubbühnen oder Ballengreifer oder dem Erdbohrer im Heckanbau können kommunale Einsätze verrichtet werden. Für schwere Erdarbeiten beispielsweise beim Wegebau eignet sich der Radlader. Eine häufige überbetriebliche Tätigkeit für Landwirte ist auch der Transport von Klärschlamm für die kommunale Kläranlage.
Drum prüfe, wer sich an die Kommune bindet…
Generell gilt: Wer als Landwirt für einen Gewerbebetrieb oder eine Kommune Arbeiten durchführen möchte, muss sich vorher ganz genau über etwaige gesetzliche Anforderungen und Auflagen wie Kontrollgeräte für Traktoren mit mehr als 40 km/h, Weiterbildung als Berufskraftfahrer, Kfz-Steuer-Befreiung und Agrardiesel-Erstattung informieren. Auch das „Kleingedruckte“ sollte bei den Überlegungen, eine kommunale Tätigkeit auszuführen, bedacht werden: So verlangen z. B. Landschaftspflege- und Naturschutzverbände meist biologisch abbaubare Schmierstoffe oder erlauben keine Schlegelmäher, da deren Rotoren für Insekten tödlich sind. Nicht zuletzt sind aufgrund der teilweise recht teuren Spezialmaschinen mit der Kommune lange Vertragszeiten anzustreben.
Angelika Sontheimer