Grüngut weiterhin nachwachsender Rohstoff im Sinne des EEG
Biogasanlagen können ab sofort wieder private und kommunale Pflanzabfälle entsorgen
Biogasanlagen können ab sofort wieder wie gewohnt Pflanzenabfälle aus Gärten, kommunalen Parkanlagen, Sportplätzen und der Landschaftspflege verwerten. Diese Praxis war seit August 2014 durch eine klärungsbedürftige Rechtslage im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) unterbunden worden. Der Fachverband Biogas e.V. hat sich nun mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf diese Auslegung des Sachverhaltes verständigt.
Seit Jahren bieten bundesweit mehr als 1.000 Biogasanlagen Privatleuten und Kommunen den Service an, ihre Pflanzabfälle in der Biogasanlage zu verwerten. Juristen mussten aufgrund der Neufassung des EEG davor warnen, Pflanzenabfälle aus Gärten, kommunalen Parkanlagen, Sportplätzen und der Landschaftspflege in so genannten NawaRo-Anlagen einzusetzen. Nach juristischer Einschätzung war es nicht auszuschließen, dass der Einsatz von Grüngut zum Verlust der kompletten Vergütung für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und damit in die Insolvenz geführt hätte. Nun wurde klargestellt, dass Grüngut weiterhin als nachwachsender Rohstoff im Sinne des EEG gilt.