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Gesetzlicher Mindestlohn in der Landwirtschaft

Agrar News
22.07.2014

Gesetzlicher Mindestlohn auch für Berufe in der Landwirtschaft verabschiedet.

Der gesetzliche Mindestlohn ist beschlossene Sache. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat dem sogenannten „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ zugestimmt. Der Gesetzentwurf kann nun verabschiedet werden.

Ab Januar 2015 soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten. Davon profitieren, nach Angaben der Bundesregierung, zunächst die rund 3,7 Mio. Niedrigverdiener. Bis Ende 2017 gibt es eine Anpassungszeit zum Beispiel für die Grünen Berufe. Darauf haben sich die Gewerkschaft IG Bau und die Arbeitgeberverbände verständigt.

Stufenweise Erhöhung der Stundenlöhne auf 9,10 Euro bis 2017

Für die etwa 750.000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau gilt ab 2015 ein tariflicher Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten. Bis zum Jahresbeginn 2016 steigen die Löhne weiter auf 8,00 Euro (West) und 7,90 Euro (Ost). Anfang 2017 erfolgt die bundeseinheitliche Anpassung auf 8,60 Euro und 9,10 Euro ab 1. November 2017.

Produktionsrückgänge durch Mindestlohn befürchtet

Burghard Möller, Geschäftsführer der landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, ist mit dem Kompromiss nur bedingt zufrieden. Man gehe davon aus, so Möller, dass der Mindestlohn auf Dauer massive Produktionsrückgänge mit sich bringen würde. In der Landwirtschaft sind von den Regelungen nur die rund 320.000 Saisonarbeiter betroffen. Fest Beschäftigte lägen ohnehin über der Mindestlohngrenze. Die Regelung führe zu einem deutlichen Abbau der Saisonarbeitskräfte und in der Folge zu steigenden Importen aus Rumänien, Polen und Griechenland.

Gewerkschaften kritisieren Ausnahmen

Bei den Gewerkschaften stoßen die Ausnahmen vom Mindestlohn hingegen auf scharfe Kritik. Die Ausnahmen träfen ausgerechnet die Schwächsten, wozu Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte, Erntehelfer, Zeitungszusteller und Praktikanten zählen würden. Diese würden weiterhin der "Willkür von Hungerlöhnen" ausgesetzt.

Gesamtauswirkungen des Mindestlohnes bleiben umstritten

Die Gesamtauswirkungen des Mindestlohnes bleiben weiterhin umstritten. Das gewerkschaftsnahe Forschungsinstitut IMK erwartet für 2015 ein Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent. Der Mindestlohn würde die Inlandsnachfrage ankurbeln und damit zum Aufschwung beitragen. Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erwartet eine vom Mindestlohn ausgehende Arbeitsplatzvernichtung. Michael Hüther, Chef des Wirtschaftsinstitutes erklärte: "Einige Arbeitnehmer werden in Zukunft den höheren Lohn bekommen, wenn Kunden mehr zahlen oder die Arbeitgeber auf Einkommen verzichten. Wo das nicht der Fall ist, verschwinden Arbeitsplätze."

Joachim Ruckwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sieht das grundsätzliche Problem der Benachteiligung landwirtschaftlicher Sonderkulturbetriebe in Deutschland gegenüber anderen europäischen Anbauregionen als ungelöst.

Brigitte Braun-Michels