GAP: Direktzahlungen sind beschlossene Sache
Kappung und Degression der Prämien entfällt
Das Greening, im allgemeinen Sprachgebrauch als "Ökologisierung der Landwirtschaft" bezeichnet, entspringt der Idee des rumänischen EU-Agrarkommissars Dacian Ciolos. Er hat den Landwirten Umweltmaßnahmen auferlegt, wenn sie weiterhin Subventionen erhalten wollen. Nach langem Ringen hat Ende letzter Woche der Deutsche Bundestag das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, mit welchem das Greening in Deutschland geregelt wird, beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.
An die Stelle der bisherigen Betriebsprämie sollen in Deutschland gemäß dem Gesetz ab Jahr 2015 folgende Zahlungen treten:
- Basisprämie
- Zahlung für Klima-und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, die so genannte "Greeningprämie"
- Umverteilungsprämie
- Zahlung für Junglandwirte
- Vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger
Die Beschlüsse in Kürze
Für Dauergrünland in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Für Dauergrünland außerhalb von FFH-Gebieten wird einzelbetrieblich entschieden. Wer Grünland in Ackerland umwandeln will, muss in gleichem Umfang neues Grünland anlegen.
Auf ökologischen Vorrangflächen ist der Anbau von Zwischenfrüchten erlaubt. Mineralische Stickstoffdüngung, chemischer Pflanzenschutz oder das Ausbringen von Klärschlamm sind nicht erlaubt.
4,5 Prozent der nationalen Direktzahlungsmittel gehen in die sogenannte zweite Säule. Außerdem werden regional unterschiedliche Basisprämien auf einen bundesweit einheitlichen Wert angepasst. Die Anpassung soll von 2017 bis 2019 durchgeführt werden. Ein Teil der Prämien wird auf die ersten Hektar umverteilt. Die Kappung und degressive Gestaltung der Prämien entfällt.
Junglandwirte werden bis zu 90 ha Obergrenze gefördert. Es kann eine Kleinerzeugerregelung von maximal 1.250 €/Betrieb in Anspruch genommen werden.
Brigitte Braun-Michels
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