EU-Bewertung von Glyphosat geht in die nächste Phase
Deutschland übergibt Bewertungsbericht an die EFSA
Bei der Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat in der EU ist ein wichtiges Etappenziel erreicht: Deutschland, das in der EU als Berichterstatter für den Wirkstoff Glyphosat fungiert, hat den Entwurf des Bewertungsberichts an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die EU-Kriterien erfüllt und dass damit die Voraussetzungen für eine weitere Genehmigung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff vorliegen. Dem Bericht zufolge gehen von Glyphosat keine Gefahren für die Gesundheit aus. Es wird aber ein verbessertes Risikomanagement zum Schutz der biologischen Vielfalt empfohlen.
Konsortium von 24 Firmen reichten gemeinsames Dossier ein
Der Bewertungsbericht wurde im Rahmen der EU-Neubewertung von Glyphosat nach intensiver und sorgfältiger fachlicher Prüfung aller neuen Erkenntnisse erstellt. In die Neubewertung flossen neben den bereits im ersten EU-Bewertungsverfahren verwendeten Unterlagen auch neue Studien ein, die die Antragsteller seit der ersten Bewertung von Glyphosat im Jahr 2002 vorgelegt hatten. Dazu hatten sich 24 Firmen zu einem Konsortium zusammengeschlossen und ein gemeinsames Dossier eingereicht. Beiträge kamen auch von Umweltverbänden und anderen Stellen. Es wurden auch alle Studien geprüft, die in den letzten Jahren zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt hatten.
Glyphosat erfüllt alle Kriterien des EU-Rechts an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
Auch vor dem Hintergrund der neuen Studien und Erkenntnisse kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nach wie vor alle Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt. Es gibt keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften und auch keine Hinweise auf endokrinschädliche Eigenschaften.
Bedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Zwar ist Glyphosat für Vögel, Säugetiere und Insekten nicht unmittelbar schädlich. Breitbandherbizide wie Glyphosat töten jedoch auf den behandelten Kulturflächen auch diejenigen Pflanzen ab, die Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen Nahrung bieten. 0Damit kann auch Feldvogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche die Nahrungsgrundlage beeinträchtigt werden. Der Bericht empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission, die Genehmigung für Glyphosat mit der Maßgabe zu verbinden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu reduzieren.
EFSA-Bewertungsbericht im Januar öffentlich
Die EFSA wird den Bewertungsbericht voraussichtlich im Januar 2014 öffentlich zugänglich machen und das sogenannte Peer-Review-Verfahren einleiten. Dabei werden Wissenschaftler aus den Behörden der Mitgliedstaaten und der EFSA den Bewertungsbericht kritisch prüfen. Überdies wird im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bei der EFSA jedermann die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Am Ende wird die EFSA die Ergebnisse des Peer Review in Form eines Gutachtens zusammenfassen. Der Bewertungsbericht zusammen mit dieser „EFSA-Schlussfolgerung“ wird dann die Entscheidungsgrundlage für die Europäische Kommission bilden.
BVL