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EU-Agrarreform: Was kommt 2014?

Agrar News
07.01.2014

2014 ist Übergangsjahr

Ab 2014 gelten die neuen Regeln der EU-Agrarreform. Kern ist das sogenannte Greening. Danach sollen Landwirte bis zu sieben Prozent der Fläche der Natur zurückgeben, die Förderung für Großbetriebe soll begrenzt und der Umweltschutz mehr gefördert werden. Das Jahr 2014 wird ein Übergangsjahr. Die meisten Neuerungen der EU-Reform werden erst 2015 zum Tragen kommen.

30 Prozent der bisherigen Förderungen an Landwirte sollen nur noch dann fließen, wenn zusätzliche Umweltleistungen erbracht werden. Insgesamt stehen für die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung von 2014 bis 2020 rund 6,2 Mrd. Euro zur Verfügung.

Für kleine und mittlere Betriebe (bis zu 46 ha) wird die gezielte Förderung bereits 2014 umgesetzt. Für die ersten 30 ha gibt es in Zukunft 50 €/ha mehr, für weitere 16 ha 30€/ha mehr. Ab 2015 erfolgt eine Umverteilung der ersten in die zweite Säule (4,5 Prozent). Diese Mittel werden zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft eingesetzt.

Brigitte Braun-Michels