Düngeverordnung – Die neuen Ziele
Verschärfung der alten Regelung im Detail / Verkündung im Bundesgesetzblatt bis Ende 2014 geplant
Die letzte Änderung der Düngeverordnung ist im Juni 2012 in Kraft getreten. Ein von der EU-Kommission im Oktober 2013 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland löst die Novelle der Düngeverordnung aus.
Neue Regelungen der Düngemittelverordnung
Das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen soll begrenzt werden. Es soll ein einheitliches Sollwertesystem für alle Kulturen und Landwirte in Deutschland mit standortspezifischen Obergrenzen eingeführt werden. Bisher erfolgte die Düngebedarfsermittlung mit von Landwirten frei wählbarem Ertragsniveau für die Kulturen.
Die Umsetzung der Düngemittelbedarfsermittlung wird in Bezug auf Dokumentationspflichten und Sanktionsmöglichkeiten weiterentwickelt. Bisher gab es keine umfassenden Dokumentationspflichten.
Die Zeiträume, in denen Düngemittel nicht auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden dürfen, werden um einen Monat erweitert, von 1.10. (alt 1.11.) bis 31.01. Ausnahmen beim N-Bedarf gibt es für Getreide nach Getreidevorfrucht, Zwischenfrüchte, Feldgras oder Winterraps.
Bei Dauergrünland und Feldfutter erweitert sich die Sperrzeit auf den 1.11 (alt 15.11.) bis 31.01. Bei Festmist und Kompost gab es bisher keine Sperrzeit. Jetzt wurde diese auf den 1.12. bis 31.01. zementiert.
Die Mindestlagekapazität für Festmist soll 4 Monate, mit einer Übergangsfrist von 3 Jahren betragen. Gülle und Jauche sollen für Betriebe mit 3 GV/ha und mehr über eine Lagerkapazität von mindestens 9 Monaten verfügen. Die Übergangsfrist beträgt 5 Jahre (bisher galten generell 6 Monate).
Die Höchstmenge von 170 kg N/ha aus Dung soll in Zukunft für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, einschließlich Biogärreste pflanzlichen Ursprungs gelten. Für Biogasbetriebe wird eine nationale Derogationsregelung eingeführt.
Derogationsregelung: Um Umweltbelastungen, insbesondere Stickstoffimmissionen bzw. Stickstoffeinträge ins Grund- und Oberflächengewässer durch den Einsatz wirtschaftseigener Dünger zu vermeiden, wurde (...) 2006 die Höchstgrenze der Ausbringung von Stickstoff tierischer Herkunft einheitlich auf 170 kg N/ha festgelegt. (…) Die Düngeverordnung sieht eine Ausnahme für intensiv genutztes Grünland bzw. Ackergras vor (Derogationsregelung). Hier kann auf Antrag bis zu 230 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ausgebracht werden, wenn die Fläche dementsprechend oft (vier und mehr Schnitte oder drei Schnitte plus Beweidung) genutzt wird (...). (Quelle: LWK Niedersachsen)
Bei stark geneigten Flächen darf kein Abschwemmen in oberirdische Gewässer erfolgen, wurde ergänzt um benachbarte Flächen. Die Bedingungen für Flächen mit Hangneigung wurden zudem erweitert.
Auch die Bedingungen für das Aufbringen von Düngemitteln in der Nähe von Wasserläufen wurden verschärft. Innerhalb eines Abstandes von 1 m bis zur Böschungskante ist das Aufbringen von Düngemitteln verboten.
Das Ausbringen flüssiger organischer oder organisch-mineralischer Düngemittel auf bestelltem Ackerland darf ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig oder direkt in den Boden erfolgen. Für Grünland oder mehrschnittigen Futterbau gilt dies ab 2025. Auf unbewachsenem Boden sollen organische Düngemittel spätestens vier Stunden nach Beginn der Aufbringung eingearbeitet sein.
Ziel der Düngeverordnung (DüV) vom 26. Januar 1996 ist es, durch einen schonenden Einsatz von Düngemitteln und eine Verminderung von Nährstoffverlusten langfristig die Nährstoffeinträge in Gewässer und andere Ökosysteme zu verringern. Die Düngeverordnung ist die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Sie ist in diesen Punkten auch Cross Compliance relevant. Die neue Düngeverordnung soll bis Ende 2014 das Bundesratsverfahren durchlaufen und mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Brigitte Braun-Michels
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat Pflanzenbau
Lesen Sie dazu auch folgenden Beitrag:
Neue Düngeverordnung bringt schärfere Regeln