Bund und Länder einigen sich bei nationaler Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Reform soll ab 2015 greifen
Bei einer Sondersitzung der Agrarministerkonferenz am Montag in München haben sich die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern auf einen Kompromiss zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform verständigt.
Der Beschluss der Agrarminister basiert auf dem Konzept für die nationale Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitk (GAP). Im Mittelpunkt stehen:
- regional ausgewogene Verteilung der Finanzmittel,
- gezielte und stärkere Förderung der bäuerlichen unternehmerischen Landwirtschaft,
- Greening ohne pauschale Flächenstilllegungen,
- gezielte Unter¬stützung von Junglandwirten,
- schrittweise Angleichung der Direktzahlungen in ganz Deutschland,
- Umschichtung von 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten Säule (Marktpolitik, Einkommensstützung) in die zweite Säule (Politik zur ländlichen Entwicklung).
Die nächsten Schritte
Das EU-Parlament und der EU-Agrarrat werden der europäischen Agrarreform aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr formell zustimmen. Derzeit erarbeitet die EU-Kommission weitere für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten erforderliche Rechtsakte. Gleichzeitig bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium parallel die notwendigen Rechtstexte für die nationale Umsetzung vor. Ziel ist es, dass die Reform im Jahr 2015 vollständig zum Tragen kommt. Für 2014 sind Übergangsregelungen vorgesehen, die eine kontinuierliche Förderung gewährleisten. BMELV
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeslandwirtschaftsministeriums