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Agrarministerrat will Düngeverordung abmildern

Agrar News
08.04.2014

Die Bundesregierung wird von EU zu Nachbesserungen bei der Düngemittelausbringung und Lagerung aufgefordert. Gentechnik soll genauer unter die Lupe genommen werden.

Am vergangenen Wochenende haben sich die deutschen Agrarminister aus Bund und Ländern zur Frühjahreskonferenz getroffen. Insgesamt wurden 40 Tagesordnungspunkte behandelt. Die wichtigsten Beschlüsse:

Noch in diesem Jahr soll eine novellierte Düngeverordnung (VO) in Kraft treten. Danach wird es einen „vernünftigen Weg zwischen gesundem Wasser und landwirtschaftlichen Möglichkeiten geben“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Bisher hält die EU-Kommission die geplanten Änderungen an der Dünge-VO für nicht ausreichend. Nachgeregelt werden soll:

Bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln
Bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen
Beim Fassungsvermögen von Düngebehältern
 

Die Einhaltung von 170 kg Stickstoff pro Hektar in Form von Dung wird von der Kommission zum Muss erklärt.

GVO: Nationale und regionale Selbstbestimmung soll nicht gefährdet werden
Gentechnisch veränderte Pflanzen müssen bei der Zulassung mit hohen Sicherheitsstandards versehen werden, lautet eine Forderung des Ministerrates. Die nationale und regionale Selbstbestimmung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen soll nicht gefährdet werden.

Die geplante EU-Ökoverordnung könnte zu einer Überbürokratisierung führen und für Ökolandwirte den Verlust von Planungssicherheit bedeuten. Ziel ist es, an der bisherigen Struktur der EU-Ökoverordnung festzuhalten.

Auf das Töten von männlichen Eintagsküken soll in Zukunft verzichtet und weitere Forschungsaktivitäten in dieser Hinsicht unterstützt werden. Vorerst bleibt die Tötung aus wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar, erklärt dazu das Bundeslandwirtschaftsministerium.

Für das sogenannte <strong<greening< />länderübergreifende Arbeitsgruppe mit der pragmatischen Umsetzung der „Greening-Maßnahmen“ beschäftigen.

Agrarministerrat begrüßt EEG-Kompromiss
Der erreichte Kompromiss beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Bundesminister Sigmar Gabriel wird begrüßt. Zugeständnisse machte Gabriel beim Ausbau der Windenergie und Biogasanlagen. So sollen Boni für bestehende Anlagen erhalten bleiben, auch wenn sie noch einmal erweitert werden. Die Kosten dafür dürfen bis 2020 nicht mehr als 0,1 Cent pro Kilowattstunde Strom in der EEG-Umlage betragen.

Brigitte Braun-Michels