Actara in Hopfen für Notfallsituationen zugelassen
Zulassung gilt für 120 Tage
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Actara für die Anwendung in Hopfen erweitert.
- Zulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- Zulassungsdauer: 120 Tagen (05.03. bis 01.07. 2014)
- Aufwandmenge: 0,1 g/ Stock in 0,02 l/ Stock (Konzentration von 0,05%)
- Anwendungstechnik: Gießen am Stock; Einzelpflanzenbehandlung
- Maximal eine Behandlung
- Indikationen: Drahtwurm-Arten, Liebstöckelrüssler, Erdfloh-Arten, nach dem Schneiden bis BBCH 19
- Wartezeit: F
Folgende Auflagen sind zu beachten:
- Actara ist mit der Bienengefährlichkeit B1 eingestuft.
- Im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend dürfen keine blühenden Unkräuter vorhanden sein.
- In den Hopfengärten eingesäte Zwischensaaten sind vor Beginn ihrer Blüte zu mulchen, einzuarbeiten oder abzufahren.
- Anwendung erst nach dem Kreiseln