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Actara in Hopfen für Notfallsituationen zugelassen

13.03.2014

Zulassung gilt für 120 Tage

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Actara für die Anwendung in Hopfen erweitert.

  • Zulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
  • Zulassungsdauer: 120 Tagen (05.03. bis 01.07. 2014)
  • Aufwandmenge: 0,1 g/ Stock in 0,02 l/ Stock (Konzentration von 0,05%)
  • Anwendungstechnik: Gießen am Stock; Einzelpflanzenbehandlung
  • Maximal eine Behandlung
  • Indikationen: Drahtwurm-Arten, Liebstöckelrüssler, Erdfloh-Arten, nach dem Schneiden bis BBCH 19
  • Wartezeit: F

Folgende Auflagen sind zu beachten:

  • Actara ist mit der Bienengefährlichkeit B1 eingestuft.
  • Im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend dürfen keine blühenden Unkräuter vorhanden sein.
  • In den Hopfengärten eingesäte Zwischensaaten sind vor Beginn ihrer Blüte zu mulchen, einzuarbeiten oder abzufahren.
  • Anwendung erst nach dem Kreiseln