Fragen und Antworten zur Ertragsgarantie | Syngenta

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Fragen und Antworten zur Ertragsgarantie

Wie melde ich meine HYVIDO Flächen für die Ertragsgarantie an?

Sie müssen sich anmelden und erhalten dann automatisch eine E-Mail zur Bestätigung Ihrer Teilnahme sowie die Informationen zu den drei Ihrem Standort zugewiesenen Referenzfeldern. Die Anmeldung kann flexibel bis zum 15. März des jeweiligen Erntejahres erfolgen. Nur wenn Sie sich frühzeitig anmelden, erhalten Sie auch die hilfreichen Beratungsinformationen für den Herbst.

Was ist das genaue Angebot der Ertragsgarantie?

Syngenta ist sicher, dass HYVIDO im hybrid-optomierten Praxisanbau durchschnittlich mindestens 5 dt/ha mehr Ertrag liefert als konventionelle Liniensorten. Die Leistung der HYVIDO Sorten wird in ca. 100 Praxis-Streifenversuchen in Deutschland mit der von marktführenden Liniensorten verglichen. Bringen die HYVIDO Sorten auf den drei Ihrem Standort zugewiesenen Referenzfeldern im Durchschnitt nicht mindesten 5 dt/ha mehr Ertrag, erhalten Sie für Ihre angemeldeten Hybridgerstenflächen 70 €/ha Geld zurück.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier

Wie kann ich sicher sein, dass die Anbauvergleiche auf den Referenzfeldern fair und praxisrelevant durchgeführt werden?

Unabhängige Sachverständigen der Vereinigten Hagelversicherung kontrollieren regelmäßig die Anbauvergleiche und überwachen die Ertragsmessung zur Ernte. Alle relevanten Anbaumaßnahmen werden dokumentiert und saisonbegleitend in der Referenzfeldkarte veröffentlicht.

Was muss ich tun, um auszahlungsberechtigt für den Garantiebetrag zu sein?

Sie müssen mindestens eine HYVIDO Hybridgerstensorte anbauen. Die HYVIDO Sorte soll dabei mit der empfohlenen reduzierten Saatstärke gesät werden. Die Stickstoffdüngung im Frühjahr sollte entsprechend der hybrid-optimierten Empfehlung erfolgen. Auf der angemeldeten HYVIDO Fläche muss mindestens 1 x original MODDUS oder MODDUS START und 1 x ELATUS ERABONTIMA oder SEGURIS OPTI zum Einsatz kommen – je nach Anbau- und Infektionsbedingungen.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie 
hier.

Wie erhalte ich aktuelle Informationen zur hybrid-optimierten Bestandesführung in meiner Region?

Alle Anbauer, die sich zur Ertragsgarantie angemeldet haben, erhalten per E-Mail Beratungshinweise zur hybrid-optimierten Bestandesführung. In der Referenzfeldkarte können Sie sich außerdem laufend über die auf Ihren Referenzfeldern durchgeführten Maßnahmen informieren.

Was passiert, wenn auf einem der drei Referenzfelder kein Ertragsergebnis zustande kommt?

Das z.B. durch höhere Gewalt ausgefallene Referenzfeld wird durch das nächstgelegene Referenzfeld ersetzt. Das Ertragsergebnis wird immer als Durchschnitt aus drei Referenzfeldern berechnet.

Wann erfolgt die Auszahlung der Garantiesumme, wenn HYVIDO auf meinen drei Referenzfeldern nicht 5 dt/ha mehr Ertrag als die Vergleichssorten bringt?

Das Durchschnitts-Ertragsergebnis von Ihren drei Referenzfeldern wird Ihnen nach der Ernte bis spätestens zum 30. September des Jahres mitgeteilt. Sie können Ihren Garantieanspruch bis zum 15. Oktober des Jahres geltend machen. Im Falle einer Auszahlung ist vorgesehen, die Überweisungen bis Ende des Jahres abzuschließen.

Kann ich mich auch wieder von der Ertragsgarantie abmelden?

Eine gesonderte Abmeldung ist nicht erforderlich. Sobald Sie die hybrid-optimierte Bestandesführung nicht mehr einhalten bzw. diese nicht nachweisen, erlischt Ihr Garantieanspruch. 

Ist die Teilnahme an der Ertragsgarantie verpflichtend?

Nein. Sie haben die freie Wahl und können HYVIDO Sorten auch ohne die Ertragsgarantie anbauen.