REVUS
Fungizid
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Revus
Ware mit neuer Gebrauchsanleitung ab 2024
Für dieses Mittel wird ab 1. September 2025 gemäß Verordnung (EU) 2024/197 (21. ATP) eine neue Gebrauchsanleitung verpflichtend. Hinzu kommen Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Anwenders.
Syngenta möchte vermeiden, dass Lagerbestände nach dem Übergangszeitraum umetikettiert werden müssen und produziert bereits Ware mit neuer, strengerer Kennzeichnung auf dem Etikett.
Zum Download stellen wir die derzeit gültige sowie die neue Produktinformation mit der neuen Kennzeichnung zur Verfügung.
Nach Ende des Übergangzeitraums darf das Produkt nur noch mit der neuen Kennzeichnung verkauft werden.